OGH

Zivilrecht

OGH: Verlängerung des Anspannungsgrundsatzes auf einen Zeitraum des Beschäftigungsverbots nach dem MSchG?

Die Anspannung auf ein fiktives höheres Wochengeld, das die Mutter erzielen hätte könne, wäre sie vor Beginn des Beschäftigungsverbots einer (besser bezahlten) Arbeit nachgegangen würde eine bloße Fiktion bedeuten und ist, sofern sie nicht in Schädigungsabsicht handelte, abzulehnenweiterlesen

Zivilrecht

OGH: Zur Weitergabe von Handyvideos

Die Veröffentlichung von Lichtbildern kann auch dann gegen § 78 UrhG verstoßen, wenn sie als solche unbedenklich sind, dh wenn sie den Abgebildeten weder entstellen noch Vorgänge wiedergeben, die seinem höchstpersönlichen Lebensbereich zuzuordnen sindweiterlesen

Zivilrecht

OGH: Zur Erbsentschlagung

Den für die Wirksamkeit der Entschlagung maßgebenden Zugang an das Gericht oder den Gerichtskommissär kann der Entschlagende auch durch die Post, einen Boten oder einen Vertreter „bewirken“weiterlesen

Zivilrecht

OGH: Zum negativen Publizitätsprinzip

Ist dem außerbücherlich Berechtigten der Nachweis einer unklaren Situation, die einen Anlass für Nachforschungen darstellt, gelungen, so trifft die Beweislast für die Durchführung der Recherchen und ihr Ergebnis den, der im Vertrauen auf den Grundbuchstand lastenfrei erworben haben willweiterlesen

Zivilrecht

OGH: Zur Fälligkeit der Versicherungsleistung in der Haftpflichtversicherung

Der Befreiungsanspruch des VN verwandelt sich erst dann in einen Zahlungsanspruch, wenn der VN den Dritten befriedigt oder der Anspruch des Dritten durch rechtskräftiges Urteil, durch Anerkenntnis oder Vergleich festgestellt wurdeweiterlesen

Zivilrecht

OGH: Zur Rechtsschutzdeckung iZm Liegenschaften

Wurde kein „Nutzungsvertrag“ für eine Liegenschaft abgeschlossen, sondern eine Punktation zum Ankauf derselben, kann der Rechtsstreit schon aus diesem Grund nicht Art 24.2.1 ARB unterliegenweiterlesen

Zivilrecht

OGH: § 364 Abs 2 ABGB – zur Frage der Ortsüblichkeit einer Immission „bei möglicher Gesundheitsschädigung“ (hier: iZm Geruchsimmissionen)

So wie bereits bei der Beurteilung, ob die ortsübliche Nutzung der Liegenschaft wesentlich beeinträchtigt ist, nicht auf eine besondere Empfindlichkeit der betroffenen Person, sondern auf das Empfinden eines durchschnittlichen Bewohners des betroffenen Grundstücks abzustellen ist, also auf das...weiterlesen

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