Arbeits- und Sozialrecht

23.04.2024

OGH: Zum Schadenersatz bei sexueller Belästigung (§ 6 Abs 1 GlBG)

Der deliktisch haftende Belästiger haftet mit seinem Arbeitgeber, der aufgrund der Zurechnung der Belästigung seines Repräsentanten nach § 6 Abs 1 Z 1 GlBG für denselben Schaden einzustehen hat, solidarischweiterlesen