Arbeits- und Sozialrecht
23.04.2024
OGH: Zum Schadenersatz bei sexueller Belästigung (§ 6 Abs 1 GlBG)
Der deliktisch haftende Belästiger haftet mit seinem Arbeitgeber, der aufgrund der Zurechnung der Belästigung seines Repräsentanten nach § 6 Abs 1 Z 1 GlBG für denselben Schaden einzustehen hat, solidarischweiterlesen