13.03.2018 Zivilrecht

OGH: § 364c ABGB – zur Frage, ob nach Auflösung der eine Schwägerschaft begründenden Ehe durch Tod die Einverleibung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots zwischen (ehemaligen) Schwiegerkind und (ehemaliger) Schwiegermutter möglich ist

War bei Einlangen des Grundbuchgesuchs eine Schwägerschaft zufolge Auflösung der sie begründenden Ehe (durch Tod) nicht mehr aufrecht, können die ehemaligen Schwiegereltern/-kinder nicht mehr zu den in § 364c letzter Satz ABGB genannten Personen zählen


Schlagworte: Grundbuchsrecht, Einverleibung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots zwischen (ehemaligen) Schwiegerkind und (ehemaliger) Schwiegermutter
Gesetze:

 

§ 364c ABGB, § 93 GBG

 

GZ 5 Ob 143/17s, 21.12.2017

 

OGH: Schwiegereltern und -kinder zählen mit Beendigung der die Schwägerschaft vermittelnden Ehe nicht (mehr) zum Kreis der in § 364c letzter Satz ABGB genannten Personen.

 

Für die Beurteilung der Berechtigung eines Grundbuchsgesuchs ist nach § 93 GBG die Sach- und Rechtslage maßgebend, die bei Einlangen des Ansuchens besteht. Das besondere Naheverhältnis zwischen Liegenschaftseigentümer und Verbotsberechtigtem iSd § 364c ABGB muss daher in diesem Zeitpunkt aufrecht sein. Aus welchem Grund das die Einverleibung ermöglichende Angehörigenverhältnis gegebenenfalls vor der Einbringung des Grundbuchsgesuchs endete, ist rechtlich unerheblich.

 

Bei Einlangen des Grundbuchgesuchs der Antragstellerinnen war deren Schwägerschaft zufolge Auflösung der sie begründenden Ehe durch Tod nicht mehr aufrecht. Die Vorinstanzen haben daher die Zulässigkeit der beantragten Einverleibung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots zu Recht verneint.