14.05.2012 Zivilrecht

OGH: Selbstbehaltklausel in der Rechtsschutzversicherung als Verstoß gegen § 158k VersVG?

§ 158k VersVG selbst trifft zur Zulässigkeit eines Selbstbehalts keine Aussage


Schlagworte: Versicherungsrecht, Rechtsschutzversicherung, freie Vertreterwahl, Selbstbehalt
Gesetze:

§ 158k VersVG

GZ 1 Ob 30/12m, 23.03.2012

 

OGH: Richtig ist, dass der OGH in der Entscheidung 7 Ob 32/02k aussprach, dass bei einem Selbstbehalt von 20 % die Gefahr bestehe, dass der von § 158k VersVG intendierte Schutz des Versicherungsnehmers durch freie Vertreterwahl unterlaufen würde. Die Instanzen im Anlassverfahren haben sich mit dieser Entscheidung, die als bislang einzige die Frage des Selbstbehalts in der Rechtsschutzversicherung im Spannungsverhältnis zur freien Vertreterwahl nach § 158k Abs 1 VersVG behandelte, ausführlich auseinandergesetzt. Sie haben ihre abweichende Ansicht nicht nur mit Unterschieden im Sachverhalt begründet, sondern sich auch auf eine Lehrmeinung berufen, worauf bereits das Berufungsgericht zutreffend hinwies. Die Beurteilung dieser Rechtsansicht als vertretbar ist damit nicht zu beanstanden. Von einer klaren Gesetzeslage, wie der Kläger meint, kann schon deshalb nicht ausgegangen werden, weil § 158k VersVG selbst zur Zulässigkeit eines Selbstbehalts keine Aussage trifft und auch die Entscheidung 7 Ob 32/02k zu dieser Frage eine Prüfung der sachlich gerechtfertigten Grenzen vornahm.