OGH: Vertrauensgrundsatz iSd § 3 StVO – zur Frage, ob ein bedenkliches Verhalten des anderen Verkehrsteilnehmers, das geeignet ist, (eine unklare Verkehrslage zu schaffen und somit) den Vertrauensgrundsatz außer Kraft zu setzen, gleichzeitig verkehrs- und somit rechtswidrig sein muss oder nicht
Ein - eine unklare Verkehrslage auslösendes - Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers kann nicht nur „unrichtig“, also rechtswidrig, sein, sondern auch „bloß“ bedenklich, aber (noch) rechtmäßig
§ 3 StVO, §§ 1295 ff ABGB
GZ 2 Ob 175/13v, 19.09.2013
OGH: Nach stRsp kommt der Vertrauensgrundsatz demjenigen nicht zugute, der das unrichtige oder zumindest bedenkliche Verhalten des anderen Verkehrsteilnehmers rechtzeitig erkennen hätte können.
Daraus ergibt sich deutlich, dass ein - eine unklare Verkehrslage auslösendes - Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht nur „unrichtig“, also rechtswidrig, sein kann, sondern auch „bloß“ bedenklich, aber (noch) rechtmäßig. Dies ist auch durch Einzelfallentscheidungen dokumentiert.
Umgekehrt ist klar, dass nicht jedes rechtswidrige Verhalten eines Verkehrsteilnehmers für andere Verkehrsteilnehmer eine unklare Verkehrslage schafft.