14.10.2014 Strafrecht

OGH: Unsachliche Äußerungen eines Richters über Richterkollegen und Ausübung von Druck auf die Parteien zum Vergleichsabschluss

Durch gegenüber Prozessparteien abgegebene unsachliche Äußerungen eines Richters über Richterkollegen und durch entgegen § 52 Abs 2 letzter Satz Geo unter Androhung des Prozessverlustes erfolgte Ausübung von Druck auf die Parteien zum Vergleichsabschluss werden die in § 57 Abs 3 RStDG genannten richterlichen Pflichten verletzt


Schlagworte: Richterdienstrecht, Disziplinarverfahren, unsachliche Äußerungen über Richterkollegen, Ausübung von Druck auf die Parteien
Gesetze:

§ 57 RStDG, § 101 RStDG, § 52 Geo

GZ Ds 26/13, 04.03.2014

 

OGH: Ausgehend von den erstinstanzlichen Konstatierungen trifft - der Berufung zuwider - die rechtliche Beurteilung des Disziplinargerichts zu, dass der Beschuldigte durch seine gegenüber Prozessparteien abgegebenen unsachlichen Äußerungen über Richterkollegen einerseits und die entgegen § 52 Abs 2 letzter Satz Geo unter Androhung des Prozessverlusts erfolgte Ausübung von Druck auf die Parteien zum Vergleichsabschluss andererseits nicht nur die in § 57 Abs 3 RStDG genannten richterlichen Pflichten verletzt, sondern dadurch auch mit Rücksicht auf die Art und Schwere der Verfehlungen und die Wiederholungen ein Dienstvergehen nach § 101 Abs 1 RStDG begangen hat.