16.11.2015 Zivilrecht

OGH: § 1489 ABGB – zur Frage der Verjährung von Schadenersatzansprüchen iZm Fremdwährungskrediten

Der maßgebliche Primärschaden liegt grundsätzlich bereits im Abschluss des Fremdwährungskreditvertrags


Schlagworte: Schadenersatzrecht, Anleger, Haftung, Fremdwährungskredite, Verjährung
Gesetze:

 

§ 1489 ABGB, §§ 1295 ff ABGB

 

GZ 6 Ob 153/15s, 25.09.2015

 

OGH: Es ist der Auffassung der Vorinstanzen zuzustimmen, dass der maßgebliche Primärschaden grundsätzlich bereits im Abschluss des Fremdwährungskreditvertrags liegt. Die Gegenauffassung würde dazu führen, dass der Geschädigte verjährungsrechtlich nach Erkennen des ungewollten Risikos zuwarten dürfte, ob sich dieses in der Folge tatsächlich verwirklicht. Dadurch würde ein „Spekulieren auf dem Rücken der Bank“ ermöglicht, das durch die bisherige Rsp zur Verjährung von Anlegerschäden gerade verhindert werden soll.

 

Im vorliegenden Fall ist ausschließlich die Verjährung eines klagsweise geltend gemachten Anspruchs zu beurteilen. Auf die in der Literatur unterschiedlich beantwortete Frage, inwieweit mit Schadenersatzansprüchen aufgrund von Aufklärungspflichtverletzungen bei Fremdwährungskrediten gegen Ansprüche der Bank aufgerechnet werden kann, ist im vorliegenden Fall daher nicht einzugehen.