29.08.2016 Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob ein Rechtsträger, der Parkraum zur Verfügung stellt, seinem Vertragspartner haftet, der die entgeltliche Parkmöglichkeit nur deshalb in Anspruch nimmt, um seinen Besorgungen - wie hier am Flughafen - nachgehen zu können

Der Vermieter eines Parkplatzes (im Freien oder in einem Parkhaus) auf einem Flughafen haftet den Parkplatzmietern für den Zustand der Wege, die nach den örtlichen Verhältnissen dazu dienen, vom Parkplatz in das Flughafengebäude und umgekehrt zu gehen


Schlagworte: Schadenersatzrecht, Parkplatz, Vermieter, Wege
Gesetze:

 

§§ 1295 ff ABGB

 

GZ 2 Ob 113/16f, 05.08.2016

 

OGH: Der Vermieter eines Parkplatzes (im Freien oder in einem Parkhaus) auf einem Flughafen haftet den Parkplatzmietern für den Zustand der Wege, die nach den örtlichen Verhältnissen dazu dienen, vom Parkplatz in das Flughafengebäude und umgekehrt zu gehen. Er ist gegenüber den Parkplatzmietern verpflichtet, diese Wege von Schnee und Eis zu säubern bzw zu bestreuen.