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28.02.2012 Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob der Entzug von Licht, der sich in einem sich bewegenden Schattenwurf (hier: durch Windkraftanlagen) und in einem damit in Verbindung stehenden Flimmereffekt auswirkt, einer nach § 364 ABGB untersagbaren positiven Immission gleichzuhalten ist

Ein von einem Windrad ausgehender „Flimmer-Discoeffekt“ kann unter § 364 ABGB fallen


Schlagworte: Nachbarrecht, negative / positive Immissionen, Licht, Windräder, Flimmereffekt
Gesetze:

§ 364 ABGB

GZ 8 Ob 95/11w [1], 20.01.2012

 

OGH: Der OGH hat keine Bedenken gegen die Ausführungen des Berufungsgerichts, wonach es möglich ist, dass ein Entzug von Licht, der sich in einem rotierenden Schattenwurf und damit in Verbindung stehenden Flimmereffekten auswirkt, vergleichbar einer Immission unter § 364 ABGB fallen kann, hat doch der OGH bereits ausgesprochen, dass bewusste Veränderungen der natürlichen Verhältnisse, die die ortsübliche Nutzung des Nachbargrundstücks in vergleichbarer Weise wesentlich beeinträchtigen, auch erfasst sein können. Schließlich hat der Gesetzgeber auch in § 364 Abs 3 ABGB den Lichtverhältnissen auf einem Grundstück besondere Bedeutung zugemessen. Dies ist auch für einen von einem Windrad ausgehenden „Flimmer-Discoeffekt“ denkbar.