OGH > Arbeits- und Sozialrecht
15.10.2012 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Frage, ob ein als freier Dienstnehmer beschäftigter gewerberechtlicher Geschäftsführer Anspruch auf Insolvenzentgelt hat, dessen Betätigung im Wesentlichen in der Überwachung der Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften besteht und bei dem das tatsächliche Vorliegen eines Beschäftigungsausmaßes iSd § 39 Abs 2 Z 2 GewO nicht feststellbar ist

Durch Einbeziehung der freien Dienstnehmer in die IESG-Sicherung sind auch gewerberechtliche Geschäftsführer anspruchsberechtigt, sofern sie dauerhafte Dienstleistungen erbringen


Schlagworte: Insolvenzentgelt, freier Dienstnehmer, gewerberechtlicher Geschäftsführer
Gesetze:

§ 1 IESG, § 39 GewO

GZ 8 ObS 8/12b [1], 13.09.2012

 

OGH: Durch Einbeziehung der freien Dienstnehmer in die IESG-Sicherung sind auch gewerberechtliche Geschäftsführer anspruchsberechtigt, sofern sie dauerhafte Dienstleistungen erbringen. Im Zusammenhang mit den Anforderungen des § 39 GewO  ist maßgebend, ob eine nach den Verhältnissen im Betrieb inhaltlich und zeitlich ausreichende Tätigkeit als gewerberechtlicher Geschäftsführer vorliegt. Nichtigkeitssanktion für das Vertragsverhältnis besteht grundsätzlich nur dann, wenn das Fehlen einer gewerberechtlichen Befugnis durch ein vorgetäuschtes Dienstverhältnis umgangen werden soll.