OGH: Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung iZm Besuchsrecht
Ein die übliche Dauer überschreitendes Besuchsrecht kann zu einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung führen; es ist nicht von den Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen, sondern ausschließlich von den ersparten Aufwendungen der Mutter auszugehen
§ 140 ABGB, § 148 ABGB
GZ 3 Ob 96/12g [1], 14.06.2012
OGH: Die Auffassung des Rekursgerichts, dass das Ausmaß des dem Vater eingeräumten Besuchsrechts keine Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung rechtfertigt, beruht auf den konkreten Umständen des Einzelfalls und wirft keine erhebliche Rechtsfrage auf:
Dabei ist hervorzuheben, dass sich der neben dem üblichen, 14-tägigen Wochenendbesuchsrecht eingeräumte weitere „Besuchstag“ in Wahrheit auf ein bloßes Übernachtungsbesuchsrecht unter der Woche (bis zum Schulbeginn Freitag früh) reduziert. Eine nennenswerte Ersparnis der Mutter - nach der Rsp maßgebliches Kriterium für die Minderung der Geldunterhaltspflicht - ist nicht erkennbar.