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24.12.2012 Zivilrecht

OGH: Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung iZm Besuchsrecht

Ein die übliche Dauer überschreitendes Besuchsrecht kann zu einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung führen; es ist nicht von den Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen, sondern ausschließlich von den ersparten Aufwendungen der Mutter auszugehen


Schlagworte: Familienrecht, Unterhalt, Bemessung, Reduzierung, Besuchsrecht
Gesetze:

§ 140 ABGB, § 148 ABGB

GZ 3 Ob 96/12g [1], 14.06.2012

 

OGH: Die Auffassung des Rekursgerichts, dass das Ausmaß des dem Vater eingeräumten Besuchsrechts keine Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung rechtfertigt, beruht auf den konkreten Umständen des Einzelfalls und wirft keine erhebliche Rechtsfrage auf:

 

Dabei ist hervorzuheben, dass sich der neben dem üblichen, 14-tägigen Wochenendbesuchsrecht eingeräumte weitere „Besuchstag“ in Wahrheit auf ein bloßes Übernachtungsbesuchsrecht unter der Woche (bis zum Schulbeginn Freitag früh) reduziert. Eine nennenswerte Ersparnis der Mutter - nach der Rsp maßgebliches Kriterium für die Minderung der Geldunterhaltspflicht - ist nicht erkennbar.