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24.12.2012
Verfahrensrecht
OGH: Oppositionsklage oder negative Feststellungsklage?
Sobald ein Exekutionsverfahren anhängig ist, ist nur mehr die Oppositionsklage zur Feststellung des Erlöschens oder der Hemmung des Anspruchs zulässig
Schlagworte: Exekutionsrecht, Oppositionsklage, negative Feststellungsklage
Gesetze:
§ 35 EO, § 228 ZPO
GZ 2 Ob 219/11m [1], 20.09.2012
OGH: Die höchstgerichtliche Rsp geht davon aus, dass mit der Oppositionsklage alles erreicht wird, was auch mit einer negativen Feststellungsklage erreichbar ist. Sobald ein Exekutionsverfahren anhängig ist, ist nur mehr die Oppositionsklage zur Feststellung des Erlöschens oder der Hemmung des Anspruchs zulässig.