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24.12.2012 Verfahrensrecht

OGH: Oppositionsklage oder negative Feststellungsklage?

Sobald ein Exekutionsverfahren anhängig ist, ist nur mehr die Oppositionsklage zur Feststellung des Erlöschens oder der Hemmung des Anspruchs zulässig


Schlagworte: Exekutionsrecht, Oppositionsklage, negative Feststellungsklage
Gesetze:

§ 35 EO, § 228 ZPO

GZ 2 Ob 219/11m [1], 20.09.2012

 

OGH: Die höchstgerichtliche Rsp geht davon aus, dass mit der Oppositionsklage alles erreicht wird, was auch mit einer negativen Feststellungsklage erreichbar ist. Sobald ein Exekutionsverfahren anhängig ist, ist nur mehr die Oppositionsklage zur Feststellung des Erlöschens oder der Hemmung des Anspruchs zulässig.