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25.02.2013
Zivilrecht
OGH: Zur Anwendung des Fernabsatzrechts auf Online-Auktionen
Das in § 5e KSchG geregelte Rücktrittsrecht besteht auch bei Online-Auktionen
Schlagworte: Konsumentenschutzrecht, Vertragsabschlüsse im Fernabsatz, Online-Auktionen, Rücktrittsrecht
Gesetze:
§ 5e KSchG, §§ 5a ff KSchG
GZ 4 Ob 204/12x [1], 15.01.2013
OGH: Online-Verkäufe, bei denen der Vertrag mit jenem Verbraucher zustande kommt, der bei Ablauf der vom Unternehmer gesetzten Frist das höchste Gebot abgegeben hatte, fallen nicht unter den Begriff der „Versteigerung“ iSv § 5b Z 4 KSchG. Das in § 5e KSchG geregelte Rücktrittsrecht besteht daher auch bei solchen Geschäften.