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20.05.2013 Strafrecht

OGH: Zum Tatbestand der Urkundenunterdrückung iSd § 229 StGB

Der Tatbestand iSd § 229 StGB ist bereits erfüllt, wenn die Urkunden zumindest vorübergehend der Verfügungsmacht des Berechtigten entzogen werden


Schlagworte: Urkundenunterdrückung, Verfügungsmacht, Dauer
Gesetze:

§ 229 StGB

GZ 14 Os 30/13p [1], 09.04.2013

 

OGH: Für die Erfüllung des Tatbestands der Urkundenunterdrückung iSd § 229 StGB reicht es aus, wenn die Urkunden zumindest vorübergehend, wie hier im vorliegenden Fall, der ungehinderten Verfügungsmacht des Berechtigten entzogen werden. Die exakte Dauer der Unterdrückung ist nicht von Bedeutung.