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10.01.2014 Wirtschaftsrecht

OGH: Zum Anspruch auf Übertragung einer Domain

Der Anspruch auf Übertragung einer Domain entbehrt einer gesetzlichen Grundlage; sollte ein praktisches Bedürfnis danach bestehen, wäre es Sache des Gesetzgebers, eine entsprechende Anspruchsgrundlage zu schaffen


Schlagworte: Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Domain, Übertragung
Gesetze:

§ 43 ABGB, § 1041 ABGB, § 1 UWG, § 9 UWG

GZ 4 Ob 59/13z [1], 22.10.2013

 

OGH: Nach Pkt 3. der ICANN-Richtlinie über die Lösung von Streitigkeiten um Domänennamen löscht, überträgt oder ändert die Registrierungsstelle eine Domain ua aufgrund einer Erklärung des Domaininhabers, nach Erhalt einer entsprechenden Anordnung durch ein Gericht oder ein Schiedsgericht und/oder nach Erhalt eines entsprechenden Beschlusses durch einen Verwaltungsausschuss.

Diese Bestimmung enthält aber nur einen Anspruch gegen die Registrierungsstelle auf Übertragung der Domain und keinen direkten Anspruch auf Übertragung gegen einen (kennzeichenberechtigten) Dritten; sie ist weder ein (echter) Vertrag zugunsten Dritter gem § 881 ABGB noch ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.

Die Verwendungsklage nach § 1041 ABGB beruht auf dem Gedanken, dass jemand Vorteile aus dem ungerechtfertigten Eingriff in ein einem anderen ausschließlich zugewiesenes Rechtsgut gezogen hat. Die Verwendungs- oder Unterlassungsklage ist aber nicht dazu gedacht, den Anspruchsteller besser zu stellen als er ohne die Verletzungshandlung gestanden wäre; auch der Aspekt des Schadenersatzes rechtfertigt kein anderes Ergebnis.