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26.04.2016 Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob eine zum Abstellen von zweispurigen Kraftfahrzeugen zu schmale Fläche iSd § 2 Abs 2 WEG 2002 wohnungseigentumstauglich ist

Abstellflächen sind solange als wohnungseigentumstauglich anzusehen, als darauf zumindest ein einspuriges Kfz geparkt werden kann


Schlagworte: Wohnungseigentumsrecht, Abstellplätze für Kraftfahrzeuge, schmale Fläche
Gesetze:

 

§ 2 WEG 2002

 

GZ 5 Ob 158/15v [1], 23.02.2016

 

OGH: Bei einem Abstellplatz für Kraftfahrzeuge iSd § 2 Abs 2 WEG 2002 muss es nicht um einen Stellplatz für mehrspurige Kfz handeln. Abstellflächen sind solange als wohnungseigentumstauglich anzusehen, als darauf zumindest ein einspuriges Kfz geparkt werden kann.