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09.05.2016 Zivilrecht

OGH: § 364 ABGB – zu von einer Photovoltaikanlage ausgehenden Lichtimmissionen

Die von einer Fotovoltaikanlage ausgehende, gesundheitsgefährdende Blendwirkung muss der gestörte Nachbar nicht dulden, auch wenn die Beseitigung der Anlage erhebliche Kosten bewirkt


Schlagworte: Nachbarrecht, Lichtimmissionen, Photovoltaikanlage
Gesetze:

 

§ 364 ABGB

 

GZ 4 Ob 43/16a [1], 30.03.2016

 

OGH: Zwar sind Immissionen zu dulden, wenn sie keine wesentliche Beeinträchtigung der ortsüblichen Nutzung hervorrufen, gesundheitsgefährdende Einwirkungen können aber nicht als ortsüblich beurteilt werden. Zu berücksichtigen war hier auch, dass die Beklagten durch die unsachgemäße und unzweckmäßige Ausrichtung der Solarzellen (auf der Nordseite ihres Dachs mit ungünstigem Aufstellwinkel) die störende Einwirkung erst geschaffen haben. Es ist dem Kläger auch nicht zuzumuten, seine Wohnung während der gesundheitsgefährdenden Blendwirkung komplett zu verdunkeln.