OGH :Rücktritt vom Abstattungskreditvertrag – zu § 27 KSchG iZm Fremdwährungskrediten
§ 27 KSchG, der ein Rücktrittsrecht des Verbrauchers für „Vorauszahlungskäufe“ unter ganz bestimmten Voraussetzungen vorsieht, ist auf Fremdwährungskredite nicht, auch nicht analog, anwendbar
§ 27 KSchG, § 988 ABGB, § 2 VkrG
GZ 1 Ob 190/16x [1], 16.03.2017
OGH: § 27 KSchG, der ein Rücktrittsrecht des Verbrauchers für „Vorauszahlungskäufe“ unter ganz bestimmten Voraussetzungen vorsieht, ist auf Fremdwährungskredite nicht, auch nicht analog, anwendbar. Die Einräumung eines Rücktrittsrechts des Verbrauchers mit der Wirkung, dass sich dieser bis zur Erfüllung eines (endfälligen) Fremdwährungskredits vom Vertrag lösen könnte, ohne dass ein relevanter Willensmangel behauptet werden müsste oder dem Kreditgeber die Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten vorzuwerfen wäre, kann weder mit dem Wortlaut dieser Bestimmung noch mit den Wertungen und dem Zweck dieser Regelung in Einklang gebracht werden.