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04.12.2017 Verfahrensrecht

OGH: Zur Frage, ob eine rechtskräftige und vollstreckbare Verfallsersatzforderung nach § 20 Abs 3 StGB idF BGBl I 2017/108 als Geldstrafe iSd § 58 Z 2 IO anzusehen ist oder aber eine Insolvenzforderung darstellt

Da es sich beim Verfall iSd § 20 StGB idgF um eine rein vermögensrechtliche Anordnung ohne strafähnlichen Charakter handelt, kann er keinesfalls als Geldstrafe iSd § 58 Z 2 IO gewertet werden


Schlagworte: Insolvenzrecht, Strafrecht, Verfall, Geldbetrag, keine Geldstrafe, Insolvenzforderung
Gesetze:

 

§ 20 StGB, § 58 IO

 

GZ 3 Ob 181/17i [1], 25.10.2017

 

OGH: Da es sich beim Verfall iSd § 20 StGB idgF um eine rein vermögensrechtliche Anordnung ohne strafähnlichen Charakter handelt, kann er keinesfalls als Geldstrafe iSd § 58 Z 2 IO gewertet werden.