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01.12.2020 Zivilrecht

OGH: Verlängerung des Anspannungsgrundsatzes auf einen Zeitraum des Beschäftigungsverbots nach dem MSchG?

Die Anspannung auf ein fiktives höheres Wochengeld, das die Mutter erzielen hätte könne, wäre sie vor Beginn des Beschäftigungsverbots einer (besser bezahlten) Arbeit nachgegangen würde eine bloße Fiktion bedeuten und ist, sofern sie nicht in Schädigungsabsicht handelte, abzulehnen


Schlagworte: Familienrecht, Kindesunterhalt, Mutterschutz, Beschäftigungsverbots, Wochengeld, Anspannung
Gesetze:

 

§ 231 ABGB, § 3 MSchG, § 5 MSchG, § 162 ASVG

 

GZ 10 Ob 25/20d [1], 01.09.2020

 

OGH: Dem Unterhaltstitel lag eine Anspannung der geldunterhaltspflichtigen Mutter auf ein für sie realistisch erzielbares Einkommen zugrunde. Während des Zeitraums des Beschäftigungsverbots und Wochengeldbezugs ist es der Mutter verboten, einer unselbständigen entgeltlichen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Anspannung auf ein fiktives höheres Wochengeld, das die Mutter erzielen hätte können, wäre sie vor Beginn des Beschäftigungsverbots einer (besser bezahlten) Arbeit nachgegangen, würde eine bloße Fiktion bedeuten. Dafür, dass die Mutter die Aufnahme einer Arbeit vor Beginn des Mutterschutzes infolge der Geburt ihres weiteren Kindes am 14. 11. 2019 mit Schädigungsvorsatz gegenüber der Revisionsrekurswerberin unterlassen hätte, gibt es keine Anhaltspunkte.