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16.06.2011 Zivilrecht

OGH: § 364 Abs 2 ABGB iZm reflektiertem Sonnenlicht?

Es ist unerheblich, ob die Immission von einer künstlichen oder natürlichen Lichtquelle ausgeht; es spricht demnach nichts dagegen, die zu Lichtimmissionen aufgrund künstlichen (technischen) Lichtquellen von der Rsp entwickelten Grundsätze auch auf Lichtimmissionen aufgrund reflektierten Sonnenlichts zu übertragen


Schlagworte: Nachbarrecht, Lichtimmissionen, reflektiertes Sonnenlicht
Gesetze:

§ 364 Abs 2 ABGB

GZ 10 Ob 20/11f [1], 03.05.2011

 

Die Kläger sind seit 1986 Mieter einer südseitig im zweiten Stockwerk eines Wohnhauses gelegenen Wohnung, die über einen Balkon verfügt. In den Jahren 2006 und 2007 errichteten die Beklagten südlich angrenzend in etwa 25 m Entfernung ein Einfamilienhaus.

 

Die Kläger begehren die Unterlassung der vom Dach des Einfamilienhauses ausgehenden Lichtreflexionen und Spiegelungen, soweit sie das ortsübliche und zumutbare Maß übersteigen und die ortsübliche Benutzung der Wohnung beeinträchtigen.

 

OGH: Lichtimmissionen waren bereits mehrfach Gegenstand oberstgerichtlicher Entscheidungen. Diese Entscheidungen betrafen jeweils die von künstlichen (technischen) Lichtquellen ausgehenden Einwirkungen (2 Ob 252/04d - Halogenscheinwerfer; 1 Ob 96/03d - Beleuchtungskörper einer Wohnhausanlage; 3 Ob 201/99a und 3 Ob 586/78 - jeweils Flutlichtanlage eines Sportplatzes). Im vorliegenden Fall sind jedoch Einwirkungen aufgrund reflektierten Sonnenlichts zu beurteilen. Es ist aber unerheblich, ob die Immission von einer künstlichen oder natürlichen Lichtquelle ausgeht. Wie sich aus den auf Grundlage des Gutachtens eines Sachverständigen für Licht- und Beleuchtungstechnik getroffenen Feststellungen ergibt, ist es nämlich für einen Beobachter unmöglich, allein aus dem Lichteindruck zu unterscheiden, ob das Licht technischen oder natürlichen Ursprungs ist; ebensowenig ist für einen Beobachter zu unterscheiden, ob ein Körper aus eigenem leuchtet oder lediglich Licht reflektiert. Es spricht demnach nichts dagegen, die zu Lichtimmissionen aufgrund künstlichen (technischen) Lichtquellen von der Rsp entwickelten Grundsätze auch auf Lichtimmissionen aufgrund reflektierten Sonnenlichts zu übertragen.