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03.08.2011 Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob die Vollmachtserteilung an einen Rechtsanwalt in einem Unterhaltsverfahren gem § 154 Abs 3 ABGB vom Gericht genehmigt werden muss

Die Erteilung der Vollmacht an einen Rechtsanwalt zur Vertretung in einem Unterhaltsverfahren stellt keine Maßnahme des außerordentlichen Wirtschaftsbetriebs iSd § 154 Abs 3 ABGB dar


Schlagworte: Familienrecht, Vertretung in einem Unterhaltsverfahren, Vollmachtserteilung an einen Rechtsanwalt, pflegschaftsgerichtliche Genehmigung, außerordentlicher Wirtschaftsbetrieb
Gesetze:

§ 154 Abs 3 ABGB

GZ 7 Ob 32/11y [1], 16.06.2011

 

OGH: Die Erteilung der Vollmacht an einen Rechtsanwalt zur Vertretung in einem Unterhaltsverfahren stellt keineswegs eine Maßnahme des außerordentlichen Wirtschaftsbetriebs iSd § 154 Abs 3 ABGB dar. Diese Vertretungshandlung ist unabhängig von einer Zustimmung des unterhaltspflichtigen Elternteils und bedarf keiner Genehmigung des Gerichts.

 

Unabhängig davon, ob die Vollmachtserteilung einer Genehmigung des Pflegschaftsgerichts bedurfte, kann aus dieser Genehmigung aber schon deshalb keine (bereits rechtskräftige!) Verpflichtung des Antragsgegners zur Übernahme der Anwaltskosten abgeleitet werden, weil der Vater vor der Entscheidung im Verfahren über die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung gar nicht gehört wurde. Im Hinblick auf die bereits erfolgte Zuteilung der (alleinigen) Obsorge an die Mutter entspricht auch dies der Rsp, die den Eltern im Genehmigungsverfahren eine Beteiligtenstellung (jedenfalls) insoweit verweigert, als sie als Vertragspartner des Kindes anzusehen sind.