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29.11.2011 Wirtschaftsrecht

OGH: § 2 UWG – Irreführungseignung einer Werbeaussage

Die Werbung mit einer Spitzenstellung kann irreführend sein, wenn das Unternehmen auf dem relevanten Markt der einzige Anbieter ist und daher in Wahrheit über keine Spitzenstellung im Verhältnis zu anderen Unternehmen verfügt


Schlagworte: Wettbewerbsrecht, irreführende Geschäftspraktiken, Werbung, Spitzenstellung
Gesetze:

§ 2 UWG, § 2a UWG

GZ 4 Ob 138/11i [1], 19.10.2011

 

OGH: Die für die Beurteilung der Irreführungseignung maßgebende Auslegung einer Werbeaussage hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

 

Richtig ist, dass die Werbung mit einer Spitzenstellung irreführend sein kann, wenn das Unternehmen auf dem relevanten Markt der einzige Anbieter ist und daher in Wahrheit über keine Spitzenstellung im Verhältnis zu anderen Unternehmen verfügt.