21.10.2002 Gesetzgebung

Jahresbilanz des Justizministeriums und Ausblick (Teil 2)


Wie es sich fuer den Beginn eines neuen Jahres gehoert, beschaeftigen wir uns diese Woche mit Gesetzesvorhaben, die im Laufe des heurigen Jahres begonnen bzw. umgesetzt werden sollen. Die wichtigsten geplanten Neuerungen haben wir Ihnen im Folgenden ueberblicksweise zusammengestellt.

- Zivilverfahrensnovelle

Dieses Gesetzesvorhaben, ueber das wir schon mehrfach berichtet haben, soll dieses Jahr noch Realitaet werden. Welche der geplanten Massnahmen letztlich tatsaechlich umgesetzt werden, bleibt noch abzuwarten, da noch bis zum Schluss mit Aenderungen zu rechnen ist. Prinzipiell soll mit der Novelle eine Verfahrensbeschleunigung erreicht werden. Dies soll unter anderem dadurch erreicht werden, dass das Parteienvorbringen so frueh als moeglich erstattet werden soll. Auch soll die Rechtslage moeglichst zu Beginn zwischen dem Gericht und den Parteien eroertert werden. Daneben ist eine Ausweitung der Versaeumungsurteile geplant und das Mahnverfahren soll in Hinkunft auf beim Gerichtshof fuer Zahlungsklagen bis 50.000 Euro eingefuehrt werden.

- Institutionalisierung von Schiedsgerichten im Zivilverfahren

Damit soll ebenfalls unter der Zielsetzung der Verfahrensbeschleunigung eine gesetzliche Grundlage fuer die Einrichtung von allgemeinen Schiedsgerichten fuer Zivilrechtsstreitigkeiten bei den Rechtsanwalts- und Notariatskammern geschaffen werden.

- Novellierung des Kartellrechts

Dieses soll vor allem im institutionellen Bereich ueberarbeitet werden. So ist die Schaffung eines Bundeskartellanwaltes vorgesehen, dem die Aufgabe zukommen wird, kartellrechtswidriges Verhalten im Wirtschaftsleben aufzugreifen, zu pruefen und an das Kartellgericht heranzutragen. Gleichzeitig wird im Zustaendigkeitsbereich des Bundesministeriums fuer Wirtschaft und Arbeit eine Bundeswettbewerbsbehoerde eingerichtet.

Materiellrechtlich soll das Kartellrecht durch eine Erweiterung der Moeglichkeit von Entflechtungsmassnahmen sowie durch die Verschaerfung der Sanktionen im Bereich der Zusammenschlusskontrolle, insbesondere bei Medienzusammenschluessen umgestaltet werden.

- Reform des Vereinsprivatrechts

Dieses soll unter dem Gesichtspunkt der weiteren Foerderung von freiwilligen Zusammenschluessen zu ideellen Zwecken modernisiert werden.

- Wohnungseigentumsgesetz 2002

Auch dieses soll - wie schon ausfuehrlich berichtet - in einigen Punkten wesentlich veraendert werden. So soll die Moeglichkeit der Begruendung von Wohnungseigentum auch an Substandardwohnungen und an Kfz-Abstellplaetzen geschaffen werden. Auch wird die sogenannte "Eigentuemerpartnerschaft" ins Leben gerufen werden, die die Begruendung von Wohnungseigentum durch zwei natuerliche Personen ermoeglicht, die gemeinsam Miteigentuemer eines Mindestanteiles sind, wobei keine spezielle verwandschaftliche oder sonstige Bindung zwischen diesen Personen gefordert wird.

Daneben werden die Regelungen ueber die Eigentuemergemeinschaft ausgebaut und die Mechanismen zu Entscheidungsfindung innerhalb der Gemeinschaft umgestaltet.

- Aenderungen im Insolvenzrecht

Hier soll die Auswahl des Masseverwalters gesetzlich naeher geregelt werden. Daneben ist die Erweiterung der Insolvenzdatei im Internet geplant, wodurch die Informationsmoeglichkeiten der Glaeubiger ueber den Stand des Insolvenzverfahrens verbessert werden sollen.

- Modernisierung des Ausserstreitgesetzes

Auch der zweite grosse Bereich des Zivilverfahrens, das Ausserstreitrecht, soll tiefgreifender veraendert werden. Hier ist vor allem an eine Modernisierung gedacht, da diese Materie in ihren Grundzuegen aus dem Jahr 1854 stammt.

- Gesetzliche Regelung der Mediation

Dieses mit dem Eherechts-Aenderungsgesetz 1999 und dem Kindschaftsrechts-Aenderungsgesetz2001 Instrumentarium soll nunmehr grundlegend gesetzlich geregelt werden. Insbesondere wird es dabei um die Umschreibung der fachlichen Qualifikation sowie der sonstigen Voraussetzungen fuer die Ausuebung der Mediation, um die Fuehrung einer Liste der gerichtsnahen Mediation einschliesslich der Voraussetzungen fuer die Eintragung in diese Liste, um die Einrichtung eines Beirats fuer gerichtsnahe Mediation beim Bundesministerium fuer Justiz sowie um den Schutz der Vertraulichkeit der Mediation gehen. Mit einem Ministerialentwurf ist in den naechsten Wochen zu rechnen.

- Strafprozessreform

Dieses im Vorfeld schon heftig diskutierte Vorhaben hat insbesondere das strafprozessuale Vorverfahren zum Inhalt, wobei insbesondere die Staatsanwaltschaft die zentrale gerichtliche Ermittlungsbehoerde werden soll.

- Verzugsrecht und Inkassokosten

- Auf Grund der Richtlinie zur Bekaempfung von Zahlungsverzug im Geschaeftsleben, welche bis August 2002 umzusetzen ist, soll mit diesem Gesetzesvorhaben eine allgemeine Reform des Verzugsrechts erfolgen. Insbesondere soll es dadurch zu einer Erhoehung der gesetzlichen Zinsen kommen und eine Zahlungsfrist von 30 Tagen bei entgeltlichen Geschaeften eingefuehrt werden. Ausserdem soll in diesem Zusammenhang auch das Problem der Inkassokosten geregelt werden.

Die weiteren geplanten Neuerungen stellen wir Ihnen naechste Woche im dritten und letzten Teil unserer "Bilanzserie" vor.