11.10.2002 Gesetzgebung

Ministerialentwurf zum Bundesministeriengesetz


Der Ministerialentwurf sieht im wesentlichen vor, dass die Bundesregierung zur Vollziehung ihr übertragener Agenden den sachlich zuständigen Bundesminister ermächtigen kann, wenn- ihr die Vollziehung nicht durch eine verfassungsgesetzliche Bestimmung zukommt - dies in Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit, Raschheit und Kostenersparnis liegt.

Bislang ist in solchen Fällen ein Beschluss des Ministerrates nötig, der vor allem in dringenden Angelegenheiten zu unnötigen Verzögerungen führen kann - außerdem scheint eine Befassung von Minister/innen mit Agenden, die nicht in ihr Ressort fallen auch inhaltlich entbehrlich.