12.08.2015 Verwaltung

Asylunterkünfte: Auch da gilt das Vergaberecht

Auftragsvergaben. Bei der bloßen Anmietung von Gebäuden, um Quartiere für Asylwerber zu schaffen, ist das Vergaberecht kein Thema – wohl aber bei Baumaßnahmen und Betreuungsleistungen


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