12.08.2015 Verwaltung
Asylunterkünfte: Auch da gilt das Vergaberecht
Auftragsvergaben. Bei der bloßen Anmietung von Gebäuden, um Quartiere für Asylwerber zu schaffen, ist das Vergaberecht kein Thema – wohl aber bei Baumaßnahmen und Betreuungsleistungen