25.11.2014 Verwaltung
Balletttänzer vom Heer befreit
Der Grundwehrdienst würde über Jahre erworbene Eignung für den Tanz zerstören. Der VwGH lässt deren Erhalt als „besonders rücksichtswürdiges wirtschaftliches Interesse“ gelten
Der Grundwehrdienst würde über Jahre erworbene Eignung für den Tanz zerstören. Der VwGH lässt deren Erhalt als „besonders rücksichtswürdiges wirtschaftliches Interesse“ gelten