17.05.2007 Arbeits- und Sozialrecht
OGH: Bei der Frage der Pensionsgewährung im Sozialversicherungsrecht kommt es im Gegensatz zu dem im Steuerrecht geltenden Zuflussprinzip nicht darauf an, wann jemandem das Geld zugeflossen ist, sondern ausschlaggebend ist, wann die entsprechende Leistung erbracht wurde
Schlagworte: Sozialrecht, Pensionsversicherung, vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer
Gesetze:
§ 253b Abs 2 ASVG
In seinem Erkenntnis vom 27.02.2007 zur GZ 10 ObS 16/07m hat sich der OGH mit der Pensionsversicherung und Folgeprovisionen befasst:
OGH: Bei der Frage der Pensionsgewährung im Sozialversicherungsrecht kommt es im Gegensatz zu dem im Steuerrecht geltenden Zuflussprinzip nicht darauf an, wann jemandem das Geld zugeflossen ist, sondern ausschlaggebend ist, wann die entsprechende Leistung erbracht wurde.