01.04.2010 Arbeits- und Sozialrecht
OGH: IESG iZm Abwerbeentschädigung
Geldleistungen, die iZm der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses versprochen werden, sind nicht durch das IESG gesichert
Schlagworte: Insolvenz-Entgeltsicherung, Abwerbeentschädigung
Gesetze:
§ 1 IESG
GZ 8 ObS 14/09f, 21.12.2009
Im Dienstvertrag wurden zwar keine Anrechnungen von Vordienstzeiten vereinbart; die Arbeitgeberin verpflichtete sich jedoch, nach Ablauf von zwei Jahren einen Betrag in Höhe der Hälfte der dem Kläger theoretisch gegenüber dem früheren Arbeitgeber zustehenden Abfertigung zu bezahlen.
OGH: Geldleistungen, die iZm der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses versprochen werden (hier: "Abwerbeentschädigung"), sind nicht durch das IESG gesichert.