19.06.2006 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Ob bei Prüfung der Frage der richtigen Gerichtsbesetzung die Behauptungen der beklagten Partei zu berücksichtigen sind, hängt davon ab, ob die anspruchsbegründenden und die die Besetzung begründenden Tatsachen zusammenfallen


Schlagworte: Arbeitsrecht, Gerichtsbesetzung, Klagebegehren, Besetzungsbeschluss
Gesetze:

§§ 37 Abs 3, 10 Abs 2 ASGG

In seinem Beschluss vom 04.04.2006 zur GZ 1 Ob 64/06b hatte sich der OGH mit der Gerichtsbesetzung in einer Arbeitsrechtssache auseinanderzusetzen:

In einer Kündigungsentschädigungssache brachte der Kläger eine unrichtige Gerichtsbesetzung vor.

Dazu der OGH: Für die Wahl der richtigen Gerichtsbesetzung ist - wie auch für die Prüfung der Zuständigkeit - der Inhalt des Klagebegehrens und das diesem zu Grunde liegende Vorbringen maßgeblich. Darauf, ob der geltend gemachte Klagsanspruch inhaltlich zu Recht besteht, kommt es nicht an. Aufgabe eines Beschlusses nach § 37 Abs 3 ASGG, mit dem lediglich auszusprechen ist, in welcher Gerichtsbesetzung das Verfahren fortzuführen ist, kann daher nicht sein, über in der Klage geltend gemachte materiell-rechtliche Ansprüche zu entscheiden, soll doch nicht schon in einem formellen "Besetzungsbeschluss " über die materiell-rechtliche Rechtslage abgesprochen werden. Ob bei Prüfung der Frage der richtigen Gerichtsbesetzung die Behauptungen der beklagten Partei zu berücksichtigen sind, hängt davon ab, ob die anspruchsbegründenden und die die Besetzung begründenden Tatsachen zusammenfallen.