OGH: EuEheKindVO - Gerichtsstandsvereinbarung für Ehescheidungen?
Die Unzulässigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen, die über die vorgesehenen Gerichtsstände hinausgehen, wird in der einschlägigen Literatur einhellig vertreten und ergibt sich nicht zuletzt aus dem Wortlaut des Art 6 EuEheKindVO, wonach gegen einen Ehegatten, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, ein Verfahren vor den Gerichten eines anderen Mitgliedstaats nur nach Maßgabe der Art 3, 4 und 5 geführt werden darf; diese Bestimmungen sehen allerdings die Zulässigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung nicht vor
Art 3 EuEheKindVO, Art 6 EuEheKindVO
GZ 1 Ob 76/11z, 28.04.2011
OGH: Die Unzulässigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen, die über die vorgesehenen Gerichtsstände hinausgehen, wird in der einschlägigen Literatur einhellig vertreten und ergibt sich nicht zuletzt aus dem Wortlaut des Art 6 EuEheKindVO, wonach gegen einen Ehegatten, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, ein Verfahren vor den Gerichten eines anderen Mitgliedstaats nur nach Maßgabe der Art 3, 4 und 5 geführt werden darf. Diese Bestimmungen sehen allerdings die Zulässigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung nicht vor.