06.10.2006 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Allein aus der zeitlichen Komponente des "Stehenlassens" von Entgeltansprüchen kann nicht darauf geschlossen werden, dass der Arbeitnehmer missbräuchlich das Finanzierungsrisiko auf den Insolvenzausfallgeld-Fond überwälzen will


Schlagworte: Sozialrecht, Insolvenz-Ausfallgeld, Finanzierungsrisiko, missbräuchlich
Gesetze:

IESG

In seinem Erkenntnis vom 13.07.2006 zur GZ 8 ObS 9/06s hat sich der OGH mit dem IESG befasst:

OGH: Nach der neueren Rsp des erkennenden Senats kann regelmäßig allein aus der zeitlichen Komponente des "Stehenlassens" von Entgeltansprüchen nicht darauf geschlossen werden, dass der Arbeitnehmer missbräuchlich das Finanzierungsrisiko auf den Insolvenzausfallgeld-Fond überwälzen will. Allerdings kann nach dieser im Einzelfall dennoch, wenn zum "Stehenlassen" von Entgelt weitere Umstände hinzutreten, die konkret auf den Vorsatz des Arbeitnehmers schließen lassen, hier das Finanzierungsrisiko auf den Fonds zu überwälzen, die Geltendmachung eines Anspruchs auf Insolvenzausfallgeld missbräuchlich sein.