09.12.2010 Strafrecht

OGH: Missbrauch der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB

Der Missbrauch als Element der Tathandlung nach § 302 StGB besteht im rechtswidrigen Gebrauch der dem Beamten eingeräumten Befugnis (zur Vornahme eines Amtsgeschäfts in Vollziehung der Gesetze), wobei es für den Umfang der Befugnis auf den abstrakten Aufgabenbereich ankommt


Schlagworte: Missbrauch der Amtsgewalt
Gesetze:

§ 302 StGB

GZ 14 Os 105/10p, 19.10.2010

OGH: Der Missbrauch als Element der Tathandlung nach § 302 StGB besteht im rechtswidrigen Gebrauch der dem Beamten eingeräumten Befugnis (zur Vornahme eines Amtsgeschäfts in Vollziehung der Gesetze), wobei es für den Umfang der Befugnis auf den abstrakten Aufgabenbereich ankommt.