23.12.2010 Strafrecht

OGH: Einverständliche Verlesung von Sachverständigengutachten gem § 252 Abs 1 Z 4 StPO bei Abwesenheit des Angeklagten?

Aus dem Fernbleiben des gesetzeskonform geladenen Angeklagten von der Hauptverhandlung kann seine Verlesungszustimmung iSd § 252 Abs 1 Z 4 StPO nicht abgeleitet werden


Schlagworte: Beweisverfahren, einverständliche Verlesung von Sachverständigengutachten, Abwesenheit des Angeklagten
Gesetze:

§ 252 Abs 1 Z 4 StPO

GZ 15 Os 80/10v, 11.08.2010

OGH: Gem § 252 Abs 1 StPO dürfen ua Gutachten von Sachverständigen in der Hauptverhandlung nur in den im Gesetz genannten Fällen (§ 252 Abs 1 Z 1 bis 4 StPO) verlesen werden. Eine einverständliche Verlesung iSd Z 4 leg cit konnte nicht stattfinden, weil aus dem Fernbleiben des gesetzeskonform geladenen Angeklagten von der Hauptverhandlung seine Verlesungszustimmung iSd § 252 Abs 1 Z 4 StPO nicht abgeleitet werden kann.