30.12.2010 Strafrecht

OGH: Vorbereitung von Suchtgifthandel gem § 28 Abs 1 SMG

§ 28 Abs 1 SMG ist in Bezug auf die Begehungsformen des Erwerbens und des Besitzens von Suchtgift als alternativer Mischtatbestand angelegt


Schlagworte: Vorbereitung von Suchtgifthandel, Erwerben, Besitzen, Mischtatbestand
Gesetze:

§ 28 Abs 1 SMG

GZ 13 Os 79/10g, 19.08.2010

OGH: § 28 Abs 1 SMG ist in Bezug auf die Begehungsformen des Erwerbens und des Besitzens von Suchtgift als alternativer Mischtatbestand angelegt. Die Annahme einer der beiden als verwirklicht angesehenen Alternativen unter dem Aspekt der Subsumtion zu bekämpfen, ist daher nicht möglich.