13.01.2011 Strafrecht

OGH: Suchtgifthandel nach § 28a Abs 1 fünfter Fall - Bereicherung als Voraussetzung bei Überlassen von Suchtgift?

Die Tathandlung des Überlassens von Suchtgift (§ 28a Abs 1 fünfter Fall SMG) stellt keineswegs auf eine Bereicherung des Täters ab, womit selbst unentgeltliche Weitergabe dem angesprochenen Tatbestandsmerkmal entspricht


Schlagworte: Suchtmittelrecht, Suchtgifthandel, Überlassen von Suchtgift, Bereicherung
Gesetze:

§ 28a Abs 1 SMG, § 27 SMG

GZ 13 Os 52/10m, 18.11.2010

OGH: Der Einwand der Mängelrüge (§ 281 Abs 1 Z 5 StPO), das Erstgericht begründe die Urteilsannahme, der Bf habe den Großteil des von B des Schuldspruchs umfassten Suchtgifts gewinnbringend verkauft, nicht hinreichend (Z 5 vierter Fall), bezieht sich nicht auf schuld- oder subsumtionsrelevante Umstände und ist solcherart einer meritorischen Erledigung nicht zugänglich. Die Tathandlung des Überlassens von Suchtgift (§ 28a Abs 1 fünfter Fall SMG) stellt nämlich keineswegs auf eine Bereicherung des Täters ab, womit selbst unentgeltliche Weitergabe dem angesprochenen Tatbestandsmerkmal entspricht.