03.03.2011 Strafrecht

OGH: Belehrung über Zeugnisverweigerungsgründe?

Eine Belehrung hat zwar stattzufinden, eine Bezugnahme auf Zeugnisverweigerungsgründe ist nach dem Gesetzeswortlaut aber nicht notwendig


Schlagworte: Zeugnisverweigerungsgründe, Belehrung
Gesetze:

§ 157 Abs 1 StPO

GZ 14 Os 143/09z, 23.12.2010

OGH: Die Kritik, der in der Hauptverhandlung am 5. Februar 2008 als Zeuge vernommene Dr S sei über den ihn als "Wirtschaftsprüfer" - (somit als ein zur selbständigen Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufs Berechtigter; vgl § 1 Abs 1 Z 1 und § 5 WTBG) - betreffenden Zeugnisverweigerungsgrund (§ 157 Abs 1 Z 2 StPO) nicht korrekt belehrt worden, übersieht, dass zwar eine Belehrung stattzufinden hat, eine Bezugnahme auf Zeugnisverweigerungsgründe nach dem Gesetzeswortlaut aber nicht notwendig ist. Es ist nur geboten, den Zeugen zu informieren, inwieweit er nicht aussagen muss. Indem dem Genannten ein uneingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht zugebilligt wurde (vgl ON 1373 S 563: "Vorhalt § 157 Abs 1 Z 1 StPO"), wurde der Verpflichtung zur Anerkennung der Rechte entsprochen.