31.03.2006 Verfahrensrecht

OGH: Mangels zu geringer Indizwirkung ist eine negative Meldeauskunft für die Bestellung eines Kurators meist nicht ausreichend; eine Anfrage beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger bildet eine mögliche und zumutbare Nachforschung


Schlagworte: Außerstreit-Zivilverfahrensrecht, Zustellung, Kurator, Aufenthalt
Gesetze:

§ 6 AußStrG aF, §§ 116ff ZPO, Art 6 EMRK

In seiner Entscheidung vom 31.01.2006 zur GZ 1 Ob 244/05x hatte sich der OGH mit der Nachforschungspflicht bei Zustellungen auseinander zu setzen:

Der Beschluss über die mangelnde Einleitung eines Verlassenschaftsverfahrens konnte dem Kläger (Pflichtteilsberechtigter) an der aktenkundigen Adresse nicht zugestellt werden. Eine Meldeanfrage bei der Gemeinde (zentrale Meldestelle gab es noch nicht) verlief negativ. Es wurde ein Zustellkurator bestellt. Der Beschluss wurde rk. Der OGH führte dazu aus: Die Zulässigkeit der Bestellung eines Kurators hänge davon ab, dass die Ermittlung des Aufenthaltes erfolglos geblieben sei, wozu jedoch gewisse, zumutbare Nachforschungen erforderlich seien. Eine bloße negative Auskunft der Gemeinde reiche dafür nicht aus. Es wäre zumindest eine Anfrage beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger erforderlich gewesen, die gegenständlich ergeben hätte, dass der Kläger Pensionsbezieher sei. In weiterer Folge hätte das Gericht nach einer Anfrage bei der Pensionsversicherungsanstalt die aktuelle Wohnanschrift des Klägers ermitteln können.