20.10.2006 Verfahrensrecht

OGH: Ob das Ergebnis der freien richterlichen Betragsschätzung nach § 273 ZPO richtig ist, stellt eine Rechtsfrage dar und ist daher mit Rechtsrüge überprüfbar


Schlagworte: Zivilverfahrensrecht, freie richterliche Betragsschätzung, Rechtsrüge
Gesetze:

§ 273 ZPO

In seinem Beschluss vom 07.09.2006 zur GZ 7 Ob 162/06h hat sich der OGH mit der freien richterlichen Betragsschätzung gemäß § 273 ZPO befasst:

OGH: Ob das Ergebnis der Anwendung des § 273 ZPO richtig ist, stellt eine Rechtsfrage dar und ist daher mit Rechtsrüge überprüfbar. Der vom Richter nach den Ergebnissen der gesamten Verhandlung nach freier Überzeugung vorzunehmenden Schätzung kommt aber grundsätzlich keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu.