16.11.2006 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Weder der Ausgleichszulagenrichtsatz noch ein Sozialhilfehilferichtsatz eignen sich als maßgebliche Kriterien zur Begründung von Invalidität nach § 255 Abs 3 ASVG


Schlagworte: Sozialrecht, Invalidität, Verweisbarkeit, billige Berücksichtigung, gesetzliche Lohnhälfte
Gesetze:

§ 255 Abs 3 ASVG

In seinem Beschluss vom 12.09.2006 zur GZ 10 ObS 109/06m hat sich der OGH mit der Invalidität gem § 255 Abs 3 ASVG befasst:

OGH: Die Bestimmung des § 255 Abs 3 ASVG enthält zusammengefasst zwei Kriterien, anhand derer die Verweisbarkeit (auf eine auf dem Arbeitsmarkt noch bewertete Tätigkeit) zu prüfen ist: Zum einen kommt es auf die Zumutbarkeit "unter billiger Berücksichtigung der .... ausgeübten Tätigkeiten" an, zum anderen auf die Möglichkeit des Erzielens einer bestimmten Entgelthöhe. Mit der "gesetzlichen Lohnhälfte" wird eine Mindesteinkommensgrenze statuiert, deren Unterschreitung dem Versicherten nicht mehr zugemutet wird.

Abgesehen von der fehlenden Bezugnahme in § 255 Abs 3 ASVG eignen sich im Hinblick auf den Fürsorgecharakter weder der Ausgleichszulagenrichtsatz noch ein Sozialhilfehilferichtsatz als maßgebliche Kriterien zur Begründung von Invalidität nach § 255 Abs 3 ASVG.