16.11.2006 Verfahrensrecht

OGH: Erfolgt eine Kuratorbestellung ohne dass deren Voraussetzungen tatsächlich vorgelegen sind, ist die Kuratorbestellung nichtig


Schlagworte: Zivilverfahrensrecht, Unterhaltsvorschussverfahren, Kuratorbestellung
Gesetze:

§ 116 ZPO, UVG

In seinem Beschluss vom 21.09.2006 zur GZ 8 Ob 93/06v hat sich der OGH mit der Kuratorbestellung befasst:

OGH: Erfolgt eine Kuratorbestellung ohne dass deren Voraussetzungen tatsächlich vorgelegen sind, ist nach stRsp die Kuratorbestellung nichtig. Diese Nichtigkeit kann nur in jenem Verfahren wahrgenommen werden, in dem die Bestellung erfolgt ist. Beim Unterhaltsvorschussverfahren handelt es sich nicht um eine Fortsetzung des Unterhaltsfestsetzungsverfahrens und somit nicht um dasselbe Verfahren.