07.12.2006 Verfahrensrecht

OGH: Die Rechtzeitigkeit von mittels Telefax eingebrachten Eingaben richtet sich nach dem Einlangen des Fax am Empfangsgerät des Gerichtes, und zwar auch außerhalb der Amtsstunden


Schlagworte: Zivilverfahrensrecht, Eingaben, Telefax, Frist
Gesetze:

§ 89 Abs 3 GOG

In seinem Beschluss vom 11.10.2006 zur GZ 7 Ob 222/06g hat sich der OGH mit mittels Telefax eingebrachte Eingaben befasst:

OGH: Die Rechtzeitigkeit von mittels Telefax eingebrachten Eingaben richtet sich nach dem Einlangen des Fax am Empfangsgerät des Gerichtes, und zwar auch außerhalb der Amtsstunden. In einem solchen Fall bedarf es einer Verbesserung durch Beibringung der eigenhändigen Unterschrift der Partei oder ihres Vertreters.