11.01.2007 Verfahrensrecht

OGH: Im Vorprüfungsverfahren ist die Frage, ob die als Wiederaufnahmsgrund geltend gemachten Umstände überhaupt Einfluss auf die Beweiswürdigung im Vorprozess und letztlich auf die Entscheidung in der Hauptsache haben können, nur abstrakt zu prüfen


Schlagworte: Wiederaufnahmeklage, abstrakte Prüfung
Gesetze:

§ 530 ZPO

In seinem Beschluss vom 14.11.2006 zur GZ 5 Ob 237/06y hat sich der OGH mit der Wiederaufnahmeklage befasst:

OGH: Im Vorprüfungsverfahren ist die Frage, ob die als Wiederaufnahmsgrund geltend gemachten Umstände überhaupt Einfluss auf die Beweiswürdigung im Vorprozess und letztlich auf die Entscheidung in der Hauptsache haben können, nur abstrakt zu prüfen. Ob die behaupteten Tatsachen oder Beweismittel in Hinblick auf ihren faktischen Gehalt tatsächlich zu einer anderen Würdigung der vorliegenden Beweise führen werden, darf im Vorprüfungsverfahren gar nicht entschieden werden. Dort ist nur zu prüfen, ob die Nichtberücksichtigung der nunmehr zur Begründung des Wiederaufnahmebegehrens geltend gemachten Tatsachen und Beweismittel im Vorprozess gegen die materielle Wahrheitsfindung und die Vollständigkeit der Urteilsgrundlage verstößt.