06.04.2007 Verfahrensrecht

OGH: Umfasst der Rechnungslegungsanspruch des Wohnungseigentümers sowohl die formelle Vollständigkeit als auch die inhaltliche Richtigkeit, kann die korrelierende Verpflichtung des Verwalters nicht quantitativ in Teilverpflichtungen zerlegt werden, was aber Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Teilentscheidung wäre


Schlagworte: Außerstreitrecht, Wohnrecht, Rechnungslegungsanspruch des Wohnungseigentümers, Verwalter, Teilsachbeschluss
Gesetze:

§ 36 Abs 2 AußStrG, § 20 Abs 3 WEG, § 34 WEG, § 37 Abs 3 Z 13 MRG

In seinem Sachbeschluss vom 30.01.2007 zur GZ 5 Ob 285/06g hat sich der OGH mit dem Rechnungslegungsanspruch und der Frage befasst, ob zunächst ein Teilsachbeschluss über die formellen Mängel einer sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht bestrittenen Abrechnung gefasst werden kann:

OGH: Umfasst der Rechnungslegungsanspruch des Wohnungseigentümers sowohl die formelle Vollständigkeit als auch die inhaltliche Richtigkeit, kann die korrelierende Verpflichtung des Verwalters nicht quantitativ in Teilverpflichtungen zerlegt werden, was aber Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Teilentscheidung wäre.