06.04.2007 Verfahrensrecht

OGH: Dem Konkursgericht kommt keine Kompetenz zur beschlussmäßigen Feststellung (des Erlöschens) von Aus- oder Absonderungsrechten im Sinn des § 113a KO zu


Schlagworte: Konkursrecht, Aus- und Absonderungsrechte, Konkursgericht, beschlussmäßige Feststellung
Gesetze:

§ 113a KO

In seinem Beschluss vom 31.01.2007 zur GZ 8 Ob 107/06b hat sich der OGH mit § 113a KO befasst:

OGH: Dem Konkursgericht kommt keine Kompetenz zur beschlussmäßigen Feststellung (des Erlöschens) von Aus- oder Absonderungsrechten im Sinn des § 113a KO zu.