12.04.2007 Verfahrensrecht

OGH: Betreibende Beitrittsgläubiger sind nur am Verwertungs- und Verteilungsverfahren, nicht aber "am vorausgehenden Stadium der einzelnen Exekutionsverfahren" beteiligt


Schlagworte: Exekutionsrecht, Beitrittsgläubiger
Gesetze:

§ 65 EO

In seinem Beschluss vom 31.01.2007 zur GZ 3 Ob 2/07a hat sich der OGH mit dem Exekutionsrecht befasst:

OGH: Zur Anfechtung von Beschlüssen in einem Exekutionsverfahren sind nur die Parteien dieses Verfahrens berechtigt. Betreibende Beitrittsgläubiger sind nur am Verwertungs- und Verteilungsverfahren, nicht aber "am vorausgehenden Stadium der einzelnen Exekutionsverfahren" beteiligt.