25.04.2007 Verfahrensrecht
OGH: Ein Beschluss, mit dem ein Sachverständiger bestellt wird, ist ein verfahrensleitender Beschluss und daher erst mit dem Rekurs gegen die Entscheidung über die Hauptsache anfechtbar
Schlagworte: Außerstreitrecht, Sachverständigerbestellungsbeschluss, verfahrensleitender Beschluss
Gesetze:
§ 45 AußStrG
In seinem Beschluss vom 30.01.2007 zur GZ 5 Ob 5/07g hat sich der OGH mit der Anfechtbarkeit von Sachverständigenbestellungsbeschlüssen befasst:
OGH: Ein Beschluss, mit dem ein Sachverständiger bestellt wird, ist ein verfahrensleitender Beschluss und daher erst mit dem Rekurs gegen die Entscheidung über die Hauptsache anfechtbar.