26.04.2007 Verfahrensrecht

OGH: Die Ablehnungsgründe sind im Antrag konkret und genau sowie in Bezug auf jeden einzelnen abgelehnten Richter gesondert anzuführen


Schlagworte: Ablehnung von Richtern, Antrag, Pauschalablehnung
Gesetze:

§§ 19 ff JN

In seinem Beschluss vom 27.02.2007 zur GZ 1 Nc 11/07v hat sich der OGH mit der Ablehnung von mehreren Richtern befasst:

OGH: Die Ablehnungsgründe sind im Antrag konkret und genau sowie in Bezug auf jeden einzelnen abgelehnten Richter gesondert anzuführen. Die Ablehnungswerberin behauptete indes gegen fast alle dieser Richter keinen bestimmten Ablehnungsgrund. Es handelt sich daher insoweit um eine unbeachtliche Pauschalablehnung.