26.04.2007 Verfahrensrecht

OGH: Das Berufungsgericht kann aus den erstinstanzlichen Feststellungen andere tatsächliche Schlussfolgerungen ziehen und damit zu einer anderen rechtlichen Beurteilung kommen


Schlagworte: Zivilverfahrensrecht, Berufungsentscheidung, Feststellungen, rechtliche Beurteilung
Gesetze:

§ 498 ZPO

In seinem Beschluss vom 08.03.2007 zur GZ 2 Ob 195/05y hat sich der OGH mit § 498 ZPO befasst.

OGH: Das Berufungsgericht kann aus den erstinstanzlichen Feststellungen andere tatsächliche Schlussfolgerungen ziehen und damit zu einer anderen rechtlichen Beurteilung kommen.