31.05.2007 Verfahrensrecht

OGH: § 30 Abs 1 Z 3 KO setzt einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Begünstigungsabsicht und der Deckung voraus


Schlagworte: Konkursrecht, Anfechtung wegen Begünstigung
Gesetze:

§ 30 Abs 1 Z 3 KO

In seinem Erkenntnis vom 29.03.2007 zur GZ 3 Ob 158/06s hat sich der OGH mit § 30 Abs 1 Z 3 KO befasst:

OGH: Die folgenlose Zustimmung des späteren Gemeinschuldners zu der aus eigener Initiative des Gläubigers und Anfechtungsgegners veranlassten Forderungsexekution samt Zahlung der überwiesenen Forderung des späteren Gemeinschuldners an den Anfechtungsgegner reicht nicht aus, die Ursächlichkeit einer allfälligen Begünstigungsabsicht für die Befriedigung dieses Gläubigers zu bejahen.